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Allgemeines

Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Chemnitz e.V. hat sich am 06.06.1996 gegründet und wurde mit der Nr. VR 1558 beim Amtsgericht Chemnitz eingetragen. Mit dem Bescheid vom 14.06.2001 bestätigte das Finanzamt Chemnitz-Mitte die Gemeinnützigkeit.

Entsprechend seinen satzungsgemäßen Zielen setzt sich der DKSB für die im Grundgesetz verankerten Rechte der Kinder und Jungendlichen ein. Er strebt danach die körperliche, seelische, geistige und soziale Entwicklung zu fördern und Gefahren entgegenzutreten denen Kindern und Jugendliche ausgesetzt sind.

Kinderrechte

Jeder Mensch, ob jung oder alt, hat Rechte. Ein Recht ist etwas, was jedem zusteht. Diese Menschenrechte besitzt jeder Mensch von Geburt an.

Die Kinderrechte, von denen hier die Rede ist, sind eine Übersetzung der Menschenrechte für Kinder. Die Kinderrechte gelten auf der ganzen Welt für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Sie stehen in der UN-Kinderrechtskonvention. Der Vertrag enthält 54 Artikel, in denen ganz spezielle Rechte nur für Kinder festgelegt sind. Kinder haben keine Extra-Rechte. Aber sie leben anders als Erwachsene. Kinder und Jugendliche haben andere Bedürfnisse, Interessen und Wünsche, die besonders schützenswert und förderwürdig sind.

weitere Informationen unter http://kinderrechte-sachsen.de/rechte